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An Bestandskunden senden — was erlaubt ist und was nicht

Dauert ca. 4 Minuten · zuletzt aktualisiert September 2026

Du kannst eine laufende Kampagne per E-Mail an deine Kontakte schicken — an Kontakte & Einwilligungen → Kampagne senden. Wer dabei angeschrieben wird, entscheidet nicht die Liste, sondern die Rechtsgrundlage.

  1. Wer bekommt die Mail? Nur Kontakte mit einer Rechtsgrundlage: eine Einwilligung (Häkchen im Anfrage-Formular plus bestätigter Link) oder die Ausnahme für Bestandskunden nach § 7 Abs. 3 UWG. Kontakte ohne Nachweis stehen in deiner Liste, bekommen aber nichts — auch nicht versehentlich. Die Zahl siehst du vor dem Senden, mit drei Beispieladressen daneben.

  2. Was in jeder Mail steht. Absender, deine Anschrift und ein Abmeldelink sind Pflicht, nicht Geschmack — deshalb kommen sie aus deinen Betriebsdaten und lassen sich nicht abschalten. Ohne eingetragene Anschrift verweigert der Dialog den Versand und verlinkt dir die Stelle zum Nachtragen. Frei ist genau eine Stelle: der kurze Text über dem Knopf.

  3. Die Testmail ist Pflicht. Bevor der Sendeknopf aufgeht, schickst du dir die Mail einmal selbst. Bilder, Umbrüche und der Fuß sehen im Mailprogramm anders aus als in jeder Vorschau — und hundert Kontakte blind anzuschreiben, kannst du nicht zurücknehmen.

  4. Große Versände laufen über Tage. Pro Tag geht nur eine feste Höchstzahl Mails hinaus — eine Schutzgrenze, damit ein großer Versand nicht das Mail-Guthaben aufbraucht, das auch Bewerbungs- und Terminbestätigungen brauchen. Ist sie erreicht, bricht nichts ab: Unter Kampagne senden siehst du, wie weit der Versand ist („184 von 420 verschickt"), und am nächsten Tag geht es von selbst weiter. Du musst nichts ausrechnen und nichts anstoßen.

  5. Abmeldungen gelten sofort und dauerhaft. Jede Mail trägt einen Abmeldelink, und viele Mailprogramme zeigen zusätzlich einen eigenen Abmelden-Knopf — beide wirken mit einem Klick, ohne Rückfrage. Wer sich während eines laufenden Versands abmeldet, bekommt die noch ausstehenden Mails nicht mehr. Und die Abmeldung überlebt jeden späteren Import derselben Liste.

  6. Unzustellbare Adressen und Beschwerden. Meldet der Empfänger-Server „diese Adresse gibt es nicht", wird der Kontakt auf unzustellbar gesetzt. Meldet jemand deine Mail als Spam, wird er abgemeldet und gesperrt. Beides passiert von selbst — und beides schützt deine Zustellbarkeit: Wer tote Adressen weiter anschreibt, landet irgendwann bei allen im Spam-Ordner.

Erlaubnis nachholen geht nicht. Eine Mail mit der Frage „dürfen wir dir Werbung schicken?" ist selbst schon Werbung (§ 7 UWG). Deshalb gibt es diesen Knopf nicht. Adressen ohne Nachweis werden anschreibbar, wenn die Person über dein Anfrage-Formular zustimmt und den Bestätigungslink klickt — dann trägt die Einwilligung.

Was du brauchst: Der Versand gehört zum BUSINESS-Plan. Kontakte verwalten und importieren kannst du in jedem Tarif — deine Liste bleibt dir erhalten.

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